Dichtheitsprüfung – Gesetzeslage

Zum Schutze der Gewässer und des Grundwassers hat der Gesetzgeber umfangreiche gesetzliche Vorschriften erlassen, nach welchen Gesichtspunkten Grundleitungen und Kanalhausanschlüsse auf Dichtheit zu überprüfen sind.

Die Kommunen sind in diesem Zusammenhang verpflichtet, Öffentliche Kanäle regelmäßig zu inspizieren, aber auch für die Einhaltung aller Gesetze zum Schutz der Umwelt durch jeden Eigentümer eines privaten Grundstückes zu sorgen.

Ausschlaggebend ist bei uns in NRW der § 61 Landeswassergesetz. Das Landesumweltministerium hat dazu ein Informationsheft (Hausanschluss dicht?) herausgegeben, das die wichtigsten Informationen übersichtlich darstellt.

Auszug aus dem novellierten Landeswassergesetz vom 06.12.2007

§ 61a: Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen
1. Im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischtem Niederschlagswasser sind nach der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. (.) Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eine Bescheinigung zu fertigen. (.) Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen.

2. Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung gemäß Abs. 1 bei einer Änderung, spätestens jedoch bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden.(.)

3. Der Eigentümer eines Grundstücks hat im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser seines Grundstücks nach der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen…

Die Gemeinde muss für bestehende Abwasserleitungen durch Satzung kürzere Zeiträume für die erstmalige Prüfung nach Absatz 3 Satz 1 festlegen, wenn sich diese auf einem Grundstück in einem Wasserschutzgebiet befinden und 1. zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen und vor dem 1. Januar 1990 errichtet wurden oder 2. zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen und vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden.